Firmung

Firmung

"Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist!" - mit diesen Worten und verbunden mit der Salbung mit Chrisamöl auf der Stirn, spendet der Bischof (jungen) Menschen das Sakrament der Firmung.

Die Firmung

Der Begriff „Firmung“ kommt aus dem Lateinischen und heißt „Bestätigung“ oder „Bekräftigung". Ursprünglich ein Teil der Tauffeier Erwachsener, wird sie heute in der römisch-katholischen Kirche zumeist im späten Jugendalter gefeiert. Sie kann jedoch ebenso (jungen) Erwachsenen gespendet werden. Bei der Firmung wird dem Firmkandidaten der Beistand des Heiligen Geistes zugesagt, der dabei helfen soll, das Leben aus dem Glauben und in der Verbindung mit der Kirche zu gestalten. Dazu gehört auch die Bereitschaft, sich als Christ in Kirche und Gesellschaft zu engagieren und in Wort und Tat vom christlichen Glauben Zeugnis zu geben.

Firmbewerber

Gefirmt werden kann, wer bereits getauft ist und „unterrichtet und recht disponiert ist und die Taufversprechen zu erneuern vermag“ (Kirchenrecht: can. 889, § 2 CIC/1983). Der Firmung geht daher ein mehrmonatiger Vorbereitungsprozess in der Gemeinde/ im Seelsorgebereich voraus. Zur Anmeldung für die Vorbereitung werden die Firmlinge von den Pfarrbüros angeschrieben.

Firmpate

Der Firmpate bzw. die Firmpatin soll den Firmkandidaten/-in in seinem bzw. ihrem Lebens- und Glaubensweg begleiten und unterstützen. Daher müssen Firmpaten katholisch und selbst gefirmt sein (vgl. can. 874 CIC/1983). Bei der Firmfeier treten sie mit den Firmkandidaten vor den Bischof und legen zum Zeichen ihrer Unterstützung die rechte Hand auf die Schulter der Firmkandidaten. Eltern können das Patenamt beim eigenen Kind nicht übernehmen.

Bischof

Da die Firmung eine Sendung und Beauftragung darstellt, wird die Bereitschaft zur Firmung öffentlich im Firmgottesdienst vor der versammelten Gemeinde und dem Bischof als dem Haupt des Erzbistums (bzw. in seiner Vertretung vor einem Weihbischof oder in besonderen Fällen auch vor dem Pfarrer) erklärt.

Firmfeier

Die Firmung wird in einem Gemeindegottesdienst gefeiert. Die Gestaltung geschieht in Absprache mit dem jeweiligen Bischof. Mittelpunkt des Gottesdienstes ist das persönliche Glaubensbekenntnis der Firmkandidaten/-innen, das "Gebet des Bischofs über die Firmlinge" und die Salbung des einzelnen Kandidaten/in mit Chrisam unter Auflegung der Hand. Dabei spricht der Bischof die Formel: "N.N., sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist".

Pastoralbüro St. Michael

Inselstraße 2
51545 Waldbröl

Öffnungszeiten des Pastoralbüros:

  • Montag: 15:00 bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18.00 Uhr
  • Mittwoch: 9:00 bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
  • Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Informationen zu den Kontaktbüros:

Kontaktbüro Wiehl

Kontaktbüro Bielstein

Kontaktbüro Denklingen

Unser Seelsorgeteam

Redaktion der Internetseite erreichen Sie unter:
E-Mail: web-redaktion@sbabuw.de

Aktuelle Mitteilungen für den Seelsorgebereich

Informationen zu Krankensalbung und Krankenkommunion

Aktuelles // News

Stellenausschreibung Erzieherin/Erzieher (m/w/d)

2. August 2023, 18:40
Der Katholische Kirchengemeindeverband An Bröl und Wiehl ist Träger von 3 Kindertagesstätten und sucht für die Kath. Kindertagesstätte St. ...
Weiter lesen

Stellenausschreibungen veröffentlicht

5. Juli 2023, 20:28
Zwei neue Stellenausschreibungen für den Seelsorgebereich/Sendungsraum wurden veröffentlicht
Weiter lesen

Herzliche Einladung zur Wallfahrt

5. Juli 2023, 20:10
Am kommenden Samstag, den 8. Juli 2023 fahren wir gemeinsam zu Wallfahrt nach Marienthal. ...
Weiter lesen

Dankmesse der Kommunionkinder Einsegnung des Grabmals

27. April 2023, 18:56
Am 6.Mai beginnt unsere Dankmesse der Kommunionkinder mit der Einsegnung des Grabmals unseres ehemaligen Pfarrers Cürten Im Anschluß an die Messe ...
Weiter lesen

Empfehlen Sie uns