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Jede unserer insgesamt 4 selbständigen Kirchengemeinden
hat einen eigenen Kirchenvorstand .
Jeweils die Hälfte der Mitglieder wird alle 3 Jahre für einen Zeitraum von 6 Jahren von der jeweiligen Gemeinde gewählt.
Vorsitzender des Gremiums ist der Pfarrer. Zu seiner Entlastung werden sog. „geschäftsführende“ Vorsitzende von den Mitgliedern des Kirchenvorstandes gewählt.
Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind u.a.:
Neben den Kirchenvorständen unserer einzelnen selbständigen Kirchengemeinden gibt es als zentrales Verwaltungsorgan den „Kirchengemeindeverband“ (KGV) in dem alle Kirchengemeinden des Seelsorgebereichs durch entsandte Vertreter der jeweiligen Kirchenvorstände (KV) vertreten sind.
Mit dem KGV ist die Möglichkeit geschaffen, in einem Gremium (Verbandsvertretung) die Verwaltung des Personals, die Betriebsträgerschaft der Kath. Familienzentren (Kitas) und Teilbereiche der Finanzen zu koordinieren.
Wesentliche Unterstützung erfährt der KGV hierbei durch die hauptamtliche Verwaltungsleitung.
Die Verbandsvertretung des KGV besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern :
(Stand: Februar 2022)
Öffnungszeiten des Pastoralbüros:
Informationen zu den Kontaktbüros:
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